Partizipation und Beschwerdemanagement

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (§ 8, SGB VIII, Abs.1).

Partizipation wird hier verstanden als Form des Zusammenlebens und des Umgangs miteinander, bei der die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Erwachsenen gleiche Wertschätzung erfahren.

Partizipation heißt Teilhabe und zeigt sich

  • bei der gemeinsamen Gestaltung des Alltags
  • Beim gemeinsamen Entwickeln von Regeln und Rituale für das Zusammensein in der Einrichtung
  • Beim gemeinsamen Planen, Durchführen und Reflektieren von Aktionen, Projekten und Festen
  • Bei der gegenseitigen Teilhabe an Erlebnissen, Gefühlen, Ideen und Befindlichkeiten.


Kinder haben in unserer Einrichtung ein Recht auf Partizipation. Die Kinder haben viele Freiräume, und dürfen vieles mitbestimmen und einiges altersgemäß selbst entscheiden. Die Kinder haben in der Freispielzeit die Wahl, mit wem, wo und wie lang sie spielen möchten. Im Morgenkreis bestimmen die Kinder, mit welchem Lied man sich begrüßen möchte. Sie entscheiden, wo sie sitzen möchten. Die Kinder dürfen selbst entscheiden, ob und zu welchem Angebot sie teilnehmen möchten. Die Angebote sind auch auf den Interessen der Kinder aufgebaut, sodass auch hier Mitbestimmung stattfindet. Im Außenbereich haben die Kinder ebenso die Möglichkeiten, zu wählen, wo, mit was und mit wem sie spielen möchten.

Die pädagogische Arbeit in Projekten und die Auswahl sowie die Behandlung der Rahmen basieren sich auf die Interessen der Kinder.