Bescheinigungen Corona
hier finden Sie die wichtigsten Bescheinigungen, die wir im aktuell geltenden Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen von Ihnen benötigen.
Unbedenklichkeitserklärung nach Krankheit eines Kindes:
- muss nach jeder ansteckenden Erkrankung eines Kindes, vor Wiederaufnahme in der KITA abgegeben werden
- Kann vom Arzt oder der Eltern ausgefüllt werden
- Bestätigt, dass das Kind nach einer ansteckenden Krankheit die KITA wieder besuchen kann
Gesundheitsbestätigung für Kinder
- Muss bei Neuaufnahme eines Kindes, vor Betreuungsbeginn in der KITA abgegeben werden
- Muss nach zwei Wochen Abwesenheit, vor Wiederaufnahme in der KITA abgegeben werden
- wird von den Eltern ausgefüllt
- Fragt unter anderem Themen wie, Covid 19-Sympthome, Aufenthalt in Risikogebieten und Regelungen im Krankheitsfall ab